Wir, dass Bundesbildungszentrum, benötigen zur Abrechnung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung lediglich den eingetragenen und bestätigten Lehrvertrag. Gerne können Sie uns diesen bereits jetzt per E-Mail zukommen lassen.
Sobald Ihr Lehrling das erste Mal in der Berufsschule war und die Einschulung inkl. Klassenzuweisung erfolgt ist, erhalten Sie von uns die Einladung zur Überbetrieblichen Ausbildung.
Wir bitten um Beachtung: Die Einladungen zur Überbetrieblichen Ausbildung für das neue erste Lehrjahr, Jahrgang 2026/2027 erhalten die Ausbildungsbetriebe nach der Einschulung in der Berufsbildenden Schule, Carl-Burger-Schule Mayen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine Termine mitteilen.