ÃœBL - Wissenswertes



Voraussetzungen:


Ausbildungsverhältnis als Dachdecker mit bei der Handwerkskammer eingetragenen Ausbildungsvertrag. 
 

Dauer:

1. Lehrjahr  -  6 Wochen
2. Lehrjahr  -  5 Wochen
3. Lehrjahr  -  4 Wochen
 

Die Einladungen zu den jeweiligen Lehrgängen erfolgt durch das Bundesbildungszentrum.

Kosten:

Die Kosten für die Ausbildungstagewerke und für die internatsmäßige Unterbringung werden in der Regel von der Lohnausgleichskasse (SOKA-Dach) des Dachdeckerhandwerks übernommen.
Zur Finanzierung dieser Leistungen zahlen alle Betriebe eine Berufsbildungsumlage, die im Beitrag enthalten ist.

Eine Kostenerstattung erfolgt nur, wenn der Betrieb den Lehrling beim Bundesbildungszentrum gemeldet hat. Dazu reicht eine Kopie des von der Handwerkskammer eingetragenen Ausbildungsvertrages.
 

Ansprechpartner:
 
Frau Franziska Keip und Frau Ulrike Klein
Tel.: 02651 98730
Mail: info@bbz-dachdecker.de






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